Service für Aussteller
Alles Wichtige für deinen Messeauftritt
Hier findest du wichtige organisatorische Informationen für deine Teilnahme an der Burgenland Expo 2026 – von Zahlung und Platzzuweisung über Stromversorgung, Versicherung und Sicherheit bis hin zu allgemeinen Hinweisen.
So kannst du deinen Messeauftritt rechtzeitig planen und bist während der Burgenland Expo gut vorbereitet. Bitte beachte zusätzlich die Hinweise der Messeleitung und alle schriftlich bestätigten Vereinbarungen.

Zahlung, Platzzuweisung & Stornierung
Die Platzmiete, Umsatzsteuer und sonstige Vorschreibungen im Zusammenhang mit der Burgenland Expo gelten für die gesamte Wirtschaftsmesse und werden mittels Rechnung vorgeschrieben.
Bei termingerechter Bezahlung des gesamten Betrages gilt die Rechnung als Platzzuweisung. Bei Zahlungsverzug ist die Messeleitung berechtigt, über den Platz anderweitig zu verfügen.
Für Stornierungen gelten folgende Sätze: bis 10 Wochen vor Messebeginn 10 %, bis 5 Wochen vor Messebeginn 50 %, bis 2 Wochen vor Messebeginn 80 % und danach 100 % der Platzmiete.
Wichtiger Hinweis zur Platzzuweisung
Ein Ausstellungsplatz kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Platzzuweisung durch die termingerecht bezahlte Rechnung gesichert ist. Sämtliche Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Aus einer früheren Teilnahme kann ohne schriftliche Vereinbarung kein Anspruch auf einen bestimmten Platz, ein bestimmtes Produktangebot oder eine bestimmte Dienstleistung bei künftigen Veranstaltungen abgeleitet werden.
Ausstellerparkplatz
Jeder Aussteller der Burgenland Expo erhält eine Parkerlaubnis. Diese berechtigt zum Parken auf dem Ausstellerparkplatz neben dem Erlebnisbad, in der Nähe von Tor 2.
Bei rund 200 Ständen ist es aus Platzgründen nicht möglich, mehr als eine Parkerlaubnis pro Firma auszugeben.
Stromversorgung
Standardmäßig steht ein 220-Volt-Wechselstromanschluss mit 1.000 Watt zur Verfügung.
Wenn ein höherer Anschlusswert oder ein Drehstromanschluss benötigt wird, ist dies der Gemeinde unbedingt vorab mitzuteilen.
In diesem Fall ist eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen, damit eine gesicherte Stromversorgung gewährleistet werden kann. Gegebenenfalls wird ein Subzähler montiert.
Sicherheit am Messestand
Der Aussteller ist für die Sicherheit im Bereich seines Standes verantwortlich.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, nach Möglichkeit einen Feuerlöscher am Stand bereitzuhalten.
Verkehrswege von Einsatzfahrzeugen dürfen nicht verstellt werden. Aufbauten und Einrichtungen müssen so gestaltet sein, dass keine Gefährdung für Besucher, andere Aussteller oder Personal entsteht.
Versicherung
Die Gemeinde Gols schließt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ab.
Die Gemeinde haftet jedoch nicht für Schäden aus Diebstahl, Sachbeschädigung oder ähnliche Schäden. Für die im Gelände befindlichen Waren, Gegenstände und Ausstattungen trägt der Aussteller selbst das Risiko.
Es wird daher empfohlen, weitere Versicherungen abzuschließen, zum Beispiel eine Aussteller-Kaskoversicherung, Feuer-, Einbruchs- oder Diebstahlsversicherung.
Schadensmeldung
Schadensansprüche aus dem Titel der Veranstalterhaftpflicht sind sofort nach Kenntnisnahme des Schadens schriftlich in der Messeleitung bei Tor 1 zu melden.
Dabei sind Firmenname, Standnummer, Art des Schadens, Zeitpunkt der Schadensentstehung und Entdeckung, die zuerst feststellende Person, die Höhe des Schadens sowie der zuständige Sachbearbeiter des Unternehmens anzugeben.
Die sofortige Meldung ist wichtig, damit der Tatort möglichst unberührt bleibt und etwaige Ermittlungen unmittelbar erfolgen können.
Wind und Wetter
Jeder Aussteller ist für seine Waren und Standeinrichtungen selbst verantwortlich und hat diese windsicher aufzustellen.
Ab Windgeschwindigkeiten von 60 km/h sind alle Standeinrichtungen ohne entsprechende Statik so zu lagern oder zu entfernen, dass keine Gefährdung von Menschen oder fremdem Eigentum entsteht.
Ab einer Windgeschwindigkeit von 80 km/h sind alle Zelte, auch jene mit entsprechender Statik, zu verlassen. Bei angekündigtem Schlechtwetter oder Sturmereignissen werden entsprechende Warnungen über das Messeradio bzw. die Platzlautsprecher weitergegeben.
Öffnungszeiten, Jugendschutz und Alkoholausschank
Die offiziellen Öffnungszeiten während des Volksfestes sind unbedingt einzuhalten.
Beim Ausschank ist das Jugendschutzgesetz in Bezug auf die Ausgabe von Alkohol an Jugendliche zu beachten.
Ausschankzeiten bzw. Ausgabezeiten für Speisen und Getränke sind so zu beschränken, dass die offiziellen Öffnungszeiten eingehalten werden können.
Weitere Hinweise
Die vereinbarten Öffnungszeiten und Programmzeiten sind einzuhalten und dürfen ohne Zustimmung des Veranstalters weder verlängert noch verkürzt werden.
Den Anweisungen der Vertreter des Veranstalters ist Folge zu leisten.
Sofern nicht ausdrücklich durch den Veranstalter genehmigt, ist es untersagt, Tiere in das Veranstaltungsgelände zu bringen. Ausgenommen sind Blinden- und Partnerhunde.
